Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. an Verbraucher (§ 13 BGB).

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. Sie erreichen den Kundendienst per E-Mail: info@hanse-schweisstechnik.de

3. Allgemeines

3.1. Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller/ des Verkäufers. Produktabbildungen können in Form und Farbe im Rahmen des Zumutbaren von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen.

4. Angebote und Vertragsabschluß

4.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller, im Online-Shop Ware zu bestellen.

4.2. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt von Seiten HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. innerhalb von 1-5 Kalendertagen per E-Mail. Erst die schriftliche Annahme des Angebots führt zum Kaufvertrag zwischen dem Besteller und HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K.

4.3. Ist die bestellte Ware nicht lieferbar, behält sich HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. vor, die Leistung nicht zu erbringen und wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung per E-Mail informieren.

4.4 HANSE-SCHWEISSTECHNIK e. K. hat keinen Einfluss darauf, wenn Artikel von den Lieferanten aus dem Programm genommen werden und somit nicht mehr lieferbar sind oder in Art und Ausführung geändert wurden. Sollte vom Lieferanten ein Ersatzartikel angeboten werden, wird der Besteller von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e. K. darüber informiert. Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht mehr lieferbarer Artikel kann nicht gegen HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. geltend gemacht werden.

5. Nutzerregistrierung und Bestellvorgang
5.1 Die Registrierung zum Handelssystem von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. ist kostenlos. Zur Bestellung sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen berechtigt.

5.2 Wenn der Besteller das gewünschte Produkt gefunden hat, kann er dieses durch Anklicken des Buttons ‘in den Warenkorb’ in den Warenkorb legen. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Um einen Artikel aus dem Warenkorb zu löschen, muss neben dem zu löschenden Artikel ein Haken bei ‘entfernen’ gesetzt werden und anschließend auf den Button ‘aktualisieren’ geklickt werden. Möchte der Kunde das Produkt kaufen, klickt er den Button ‘zur Kasse’ an. Auf einem Registrierungsformular gibt der Kunde dann seine Daten an. Die Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet. Besucher des Shops die sich bereits registriert haben, können sich direkt mittels ihrer E-Mail Adresse (die bei der Registrierung angegeben worden ist) und dem nach der Registrierung zugesendeten Passwort anmelden. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Kunde eine E-Mail-Adresse als persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist angehalten, das Passwort für sich zu behalten und niemand anderem mitzuteilen.

Ist der angegebene Empfänger aus vom Besteller zu verantwortenden Gründen nicht auffindbar, gerät der Besteller in Verzug mit der Annahme der Leistung.

5.3 Sofern sich die Angaben des Bestellers ändern sollten, ist er dazu angehalten, diese selbst zu aktualisieren. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter ‘mein Konto’ vorgenommen werden.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferzeit von Lagerware beträgt im Regelfall bis zu 4 Wochen nach Eingang und Bestätigung der Bestellung. Lieferungen durch den Verkäufer erfolgen stets unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer seinerseits vollständig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit des Artikels nicht zu vertreten hat.

6.2 Sollte das bestellte Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. vom Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird, wird der Besteller darüber unverzüglich per E-Mail informiert. Es steht ihm in einem solchen Fall frei, auf das Produkt zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Leistungen umgehend zurückerstattet.

6.3 Der Versand erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers unversichert, soweit vom Besteller nicht ausdrücklich und je Vorgang andere Versandanweisungen gegeben werden. Fehlende Packstücke sowie Transportschäden müssen direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen reklamiert werden.

6.4 Fixtermine sind grundsätzlich ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. nicht zu vertreten.

6.5 Wir berechnen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% für Warenrückgaben, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

7. Preise und Versandkosten

7.1 Die auf den Produktseiten angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Änderungen der Preise behalten wir uns vor. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

7.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für Lieferungen eine Versandkostenpauschale.

7.3 Kunden aus dem Ausland erfahren die Höhe der jeweiligen Versandkosten nach der Bestellung aus der Auftragsbestätigung.

8. Zahlungsweisen

8.1. Die Lieferung bestellter Ware kann grundsätzlich nur gegen Vorkasse per Überweisung bis spätestens 14 Tage nach Absenden der Bestellung verlangt werden. Bei sonstigen schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Zahlungseingang bei HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. entscheidend. Rechnungen mit einem Rechnungswert von unter € 300,00 sowie Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten sind nicht skontierfähig. Die Rechnung wird unter dem Tage der Lieferung ausgestellt.

8.2 Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik können nur gegen Vorkasse beliefert werden. Der Kunde trägt in diesem Fall sämtliche anfallenden Nebenkosten des Geldverkehrs bis zur Bank des Auftragnehmers.

8.3. Bei Zahlung per Nachnahme fallen eine zusätzliche Nachnahmegebühr von EUR 5,60, sowie ein Übermittlungsentgelt von EUR 2,00 an (Angaben ohne Gewähr). HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. behält sich eine Anpassung der Versandkosten vor.

8.4 . Werden Sonder- oder Aktionspreise vereinbart und erfolgt der Zahlungseingang nicht zu dem vereinbarten Termin, wird nach den üblichen Normalkonditionen berechnet.

9. Vermietung von Schweißgeräten und Equipment

9.1. Alle Vermietungsangebote von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Die Verfügbarkeit der Mietgegenstände unterliegt dem Vorverkauf oder der Vermietung.

9.2. Alle Preise werden in Euro angeboten. Nicht enthalten im Tages- bzw. Monatsmietpreis sind Servicearbeiten, Instandsetzungsmaterial sowie Fahrt- und Transportkosten.

9.3. Der Mietzeitraum wird, wenn nicht anders besprochen, für unbegrenzte Dauer abgeschlossen. Der Mietzeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit dem für seinen Betrieb notwendigen Equipment dem Transport oder dem Vertragspartner übergeben wird. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, kann der Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch beide Parteien gekündigt werden. Der Mietzeitraum endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand mit sämtlichen dazu gehörenden Equipment an einem vereinbarten Ort oder am Sitz der Firma HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. abgegeben wurde. Für den Totalverlust eines Mietgegenstands bleibt der Mietvertrag in Kraft und wird erst beendet, wenn der Vertragspartner den Verlust gegenüber HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. bekundet hat und der Verlust dem Vertragspartner in Rechnung gestellt wurde. Verzögerungen, die einen Zugriff auf den Mietgegenstand und/oder das Equipment nicht möglich machen, werden dem Vertragspartner berechnet.

9.4. Der Mieter trägt von dem Moment der Annahme des Mietgeräts und des Equipments in seine Obhut sämtliche Haftung und Risiken in Verbindung mit dem Mietgegenstand. HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. ist weder verpflichtet, Ersatz für Schäden an Personen und/oder Sachen zu leisten, die direkt oder indirekt auf sichtbare oder versteckte Mängel des Mietgegenstands, Minderwertigkeit des Materials, unsachgemäße Reparaturen usw. zurückzuführen sind. Der Vertragspartner haftet gegenüber HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. für Schäden, in welchem Namen auch immer, die dem Mietgegenstand beigebracht oder an diesem verursacht werden,unabhängig davon, ob diese dem Vertragspartner, Dritten oder Umständen höherer Gewalt zuzuschreiben sind.

9.5. Nutzung: Alle Mietgeräte sind nur zu Herstellerzwecken zu verwenden und müssen in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden, indem sie übergeben wurden. Ausgenommen ist der normalen Verschleiß. Betriebshandbücher, Ersatzteilhandbücher und Zertifikate oder Kopien hiervon werden bei Bedarf per E-Mail an dem Mieter geschickt. Alle Kosten, die durch falsche Nutzung/Transport, unsachgemäße Reparaturen oder Änderungen an dem
vermieteten Gegenstand verursacht wurden, werden am Ende der Mietdauer den Mieter berechnet.

Reparaturen: Bei Beschädigungen oder Ausfällen an den Mietgeräten, während der Mietdauer, hat der Mieter dieses sofort schriftlich zu melden. Es muss die Ursache des Schadens-oder des Ausfalls, die Seriennummer und die Standorte aller Teile des betroffenen Mietgegenstandes angegeben werden. Sofern der Ausfall durch normale Abnutzung entstanden ist, gilt der Stillstand ab dem Tag des Ausfalls. Das bedeutet, dass die Mietzeit
ausgesetzt wird und während dieser Pause keine Mietzahlung für das jeweilige Mietobjekt erhoben wird. Das vermietete Material wird im Falle eines Ausfalls oder Störungen schnellstmöglich ersetzt oder repariert. Zum Kontrollieren bzw. zum Reparieren ist der Einsatzort des Materials für Mitarbeiter der HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. zugänglich. Ein Ausfall oder Störungen von ´Optionen´, die für die normale Verwendung der Mietgeräte nicht
notwendig sind, sind kein Grund, einen Ausfall zu melden. Alle Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß handelt, trägt der Mieter. Der Verschleiß basiert auf der normalen bis schweren Nutzung der Mietgeräte. Sollte sich der Verschleiß als unverhältnismäßig herausstellen, hat HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. das Recht, die Kosten für Reparatur oder sogar den Austausch dem Mieter zu berechnen.
Wartung: Die tägliche Wartung mit Schmiermitteln, Frostschutz usw. obliegt dem Mieter. Bei falscher oder unvollständiger täglicher Pflege sind die Kosten des Serviceintervalls von dem Mieter zu tragen.

9.6. Alle Mietgegenstände sowie das Equipment bleiben Eigentum der HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. Hat der Vertragspartner den Mietgegenstand oder das
entsprechende Zubehör nicht an HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. zurückgegeben, muss der Vertragspartner für den Mietgegenstand oder das Zubehör einen Betrag auf Basis des Wiederbeschaffungswerts zahlen.

9.7 Mietkauf: Nach Absprache kann HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. mit dem Mieter eine Mietkaufvereinbarung abschließen. Dieser liegt ein prozentual zu bestimmender Aufschlag auf die eigentliche Kaufsumme zugrunde. Weiter wird eine monatlichen Zahlung mit einer festgelegten Laufzeit vereinbart. Diese Zahlung ist von einer Skontierung ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Mieter mit einer Rate länger als 7 Tage in Verzug gerät, wird die gesamte, dann noch geschuldete Summe auf einmal zur Zahlung fällig. Die Firma HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. machht ein verlängertes Eigentumsrecht an der Mietsache geltend.

10.1.Der Vertragspartner muss für die Reinigungskosten bei der Rückgabe von
Mietgegenständen aufkommen, wenn der Mietgegenstand nach einer Reinigung nicht wieder in dem Zustand ist, in dem er vor der Vermietung war.

 

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10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Zahlung der Ware und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) bleibt diese Eigentum von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K.

10.2. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Verkäufer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

10.3 Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet.

11. Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungsfrist für die von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. verkauften Artikel beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln hat der Kunde Recht auf Nacherfüllung oder Mängelbeseitigung soweit der Mangel bei Übergabe der Sache vorhanden war. Voraussetzung ist, dass alle vorgeschriebenen Prüfung nach DGUV Verordnung regelmässig durchgeführt wurden und der Nachweis dafür vorliegt. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren beträgt lediglich ein Jahr ab Erhalt der Ware. Der Anspruch auf die Gewährleistungsrechte erlischt, wenn die Mängel auf Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Gemäß § 476 BGB gilt für die ersten sechs Monate ab Gefahrübergang, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand, es sei denn diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbar. Nach den ersten sechs Monaten hat der Kunde den Beweis der Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang zu erbringen. Der Kunde muss HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen. Ist die vom Kunden gewünschte Nachbesserung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.

11.2 Der Käufer wird gebeten, offene Mängel binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. anzuzeigen. Die Versäumung dieser Frist hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers keine Konsequenzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

11.3. Soweit durch HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.

11.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Herstellerangaben zur Behandlung der gelieferten Textilien zu beachten und einzuhalten. HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. behält sich bei der Geltendmachung angeblicher Mängel vor, das jeweilige Produkt auf unsachgemäße Reinigung oder Handhabung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung steht HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Kaufpreises zu.

12. Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Besteller diese bei der Warenbestellung oder bei der Eröffnung eines Kundenkontos mitteilt. HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. verwendet die vom Besteller mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der jeweiligen Bestellung. Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Besteller Werbung per Fax, e-Mail und Postweg. Wünscht der Besteller keine weitere Werbung, wird von der Entsendung der Werbung abgesehen, sobald HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K. eine entsprechende schriftliche Mitteilung zugeht.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz von HANSE-SCHWEISSTECHNIK e.K.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.

 

Stand: April 2008

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.